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Grundpfandrecht

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Verpfändung der Forderung

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Regelfall

Die Verpfändung der der Grundpfandverschreibung zugrundeliegenden Forderung hat nach den Vorschriften über die Verpfändung gewöhnlicher Forderungen [vgl. ZGB 900] zu geschehen, weil der Beweisurkunde über die Begründung einer Grundpfandverschreibung in der Regel gewöhnliche Beweismittel- und keine Transfer-Funktion zukommt.

Ausnahmefall

Eine Ausnahme bildet die sog. Hypothekarobligation auf den Inhaber oder die Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung (auch: Obligation mit Grundpfandverschreibung auf den Inhaber), welche in der Bescheinigung über die Begründung der Grundpfandverschreibung eine private Schuldanerkennung zugunsten des Inhabers enthält und damit nach den Regeln über die Verpfändung beweglicher Sachen (Fahrnispfandrecht bzw. Faustpfandrecht) verpfändbar ist.

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