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Grundpfandrecht

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Ausländische Hypothekar-Rechte

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Praktisch die ganze Welt kennt Rechtsverhältnisse, mit denen das Grundeigentum für die Kreditaufnahme mobilisiert werden kann. Hier einige Links, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Nach Art. 2810 CC ist die Hypothek eine Garantie, die der Schuldner zur Besicherung einer Forderung an den Gläubiger ausgibt. Der Umfang des belastbaren Rechts kann eine unbewegliche Sache inklusive Zubehör sein, aber auch Niessbrauchsrechte, Überbaurechte oder Erbbaurechte. Es wird zwischen vertraglichen, gesetzlichen und gerichtlichen Hypotheken unterschieden (Art. 2808 CC). Sie muss ins jeweilige Liegenschaftsregister eingetragen werden. (http://www.hypotheca-europae.net/d-Hypotheken-Italien.htm)
  • Spanien
    • Als Sicherheit bei Forderungen gibt es im spanischen Recht ebenfalls das Mittel der Hypothek. Allerdings können neben Liegenschaften auch Grundstücksrechte als Sicherheiten dienen (Art. 106, 107 LH). http://www.anwalt-mallorca.de/Hypotheken.HTML
  • Portugal
    • Mit einer Hypothek können in Portugal nicht nur landwirtschaftliche und städtische Grundstücke belastet werden. Auch bewegliche Sachen, die unbeweglichen Sachen gleichgestellt sind, können als Sicherheit dienen. Dies sind so. registrierfähige Sachen wie Kraftfahrzeuge, Schiffe oder auch Flugzeuge. Es wird zwischen freiwilligen, gesetzlichen und gerichtlichen Hypotheken unterschieden. Um Wirksamkeit zu erlangen bedarf die Hypothek der Eintragung ins Grundbuch. http://www.immobilienrecht-portugal.de/7.html
  • England
    • Die Hypothek und Grundschuld ist im englischen Recht unter dem Begriff „Mortgage“ bekannt. Sie steht im ebenfalls für eine Realsicherheit einer Forderung, funktioniert jedoch nicht auf die gleiche Weise. So überträgt der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer ein dingliches Recht mit der Auflage, das dingliche Recht nach Erlöschen der Forderung rück zu übertragen. „Mortgage“ kann an Grundstücken und beweglichen Sachen bestellt werden. Das englische Recht unterscheidet zwischen formbedürftigen und formfreien Mortgages. (Law of Property Act 1925 Sect. 85, Land Registration Act 2002 Sect. 23 und 27)
  • USA
    • Die Hypothek und Grundschuld ist im amerikanischen Recht unter dem Begriff „Mortgage“ bekannt. Sie steht für ein durch eine Immobilie gesichertes Darlehen. Mit Hilfe eines Hypothekenauszuges aus dem Grundbuch wird die Existenz des Darlehens und die Belastung der Liegenschaft bestätigt.

 

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