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Grundpfandrecht

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Besicherungs-Arten

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Besicherung kann auf folgende Arten erfolgen:

Grundpfandverhältnis

  • Gläubiger ist Eigentümer des Schuldbriefes oder direkter Berechtigter aus der Grundpfandverschreibung
  • Wertrecht
    • Grundstück als Wert
  • Verwertungsrecht
    • Realisation des Verwertungsrechtes führt zu Grundstücksverwertung

Faustpfandverhältnis (Verpfändeter Schuldbrief)

  • Gläubiger ist Pfandnehmer im Faustpfandverhältnis am (Papier-)Schuldbrief; Grundeigentümer bleibt (Papier-)Schuldbrief-Eigentümer
  • Wertrecht
    • Schuldbrief als unmittelbarer Wert, Grundstück als mittelbarer Wert
  • Verwertungsrecht
    • Realisation des Verwertungsrechtes führt zu Schuldbriefverwertung; wird der Schuldbrief anschliessend immer noch nicht bedient, kann der Schuldbrief-Ersteigerer die Grundstücksverwertung beantragen (Betreibung auf Grundpfandverwertung)

Sicherungsübereignung (Sicherungsübereigneter Schuldbrief)

  • =   Institut der Kreditsicherung durch treuhänderische Übertragung des Eigentums (bei Grundpfandrechten in der Regel Schuldbriefe) durch den Kreditnehmer (Sicherungsgeber) an den Kreditgeber (Sicherungsnehmer), wobei dieser bei Nichterfüllung (Nichttilgung fälliger Zinsen oder der fälligen Kapitalforderung) gemäss Vertrag in der Regel frei entscheiden kann, ob er nur den Schuldbrief oder direkt das Grundstück verwerten lassen will

[Word Dok «Grundpfand-Faustpfand-Verhältnis]

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