Ein Grundpfandrecht kann entstehen im Rahmen
- Vertragliche Grundpfandrechte
- als Pfandrecht zugunsten eines Dritten
- durch Pfandvertrag
- als Eigentümerschuldbrief
- durch Grundbuchanmeldung
- als Pfandrecht zugunsten eines Dritten
- Grundpfandrechte kraft richterlichen Urteils
- Gesetzliche Grundpfandrechte
- als unmittelbares gesetzliches Grundpfandrecht
- Gesetz surrogiert Pfandvertrag und Grundbucheintrag
- als mittelbares gesetzliches Grundpfandrecht
- Gesetz surrogiert Pfandvertrag, nicht aber Grundbucheintrag
- als unmittelbares gesetzliches Grundpfandrecht
Weiterführende Informationen: Rechtsnatur