Die Grundpfandverschreibung ist das klassische Sicherungspfandrecht; sie bezweckt Sicherheit für die Erfüllung einer Forderung zu gewähren; sie ist nicht für den Verkehr gedacht. Ein Pfandtitel wird daher nicht ausgestellt und erfolgt bloss ein Eintrag im Grundbuch.
Gesetzliche Grundlagen
- ZGB 824 – ZGB 841
Erläuterung der Hauptmerkmale
Die Hauptmerkmale der Grundpfandverschreibung – in Abgrenzung zum Schuldbrief – sind:
Erläuterung von Bestellung und Veränderung der Grundpfandverschreibung
Die weiteren Besonderheiten der Grundpfandverschreibung sind:
- Arten von Grundpfandverschreibungen
- Bestellung der Grundpfandverschreibung
- Übertragung der Grundpfandverschreibung
- Verpfändung der Forderung
- Amortisation
- Rückzahlung
- Forderungsübertragung / Gläubigerwechsel
- Schuldübernahme / Schuldnerwechsel
- Handänderung belastetes Grundstück
- Mortifikationserklärung bei Verlust der Beweisurkunde