Die Amortisation ist die ratenweise Rückzahlung der gesicherten Forderung bis zu einem bestimmten Betrag oder bis zur Volltilgung.
Eine Amortisation der der Grundpfandverschreibung zugrundeliegenden Forderung ist zulässig; die Amortisationspflicht orientiert sich am Kredit- bzw. Darlehensvertrag der gesicherten Forderung.