Mit der Grundpfandverschreibung können beliebige Forderungen gesichert werden:
- Gesetzliche Grundlagen
- ZGB 824 Abs. 1 + ZGB 825 Abs. 1
- Arten der sicherbaren Forderungen
- Gegenwärtige Forderungen
- Suspensiv- oder resolutiv-bedingte Forderungen
- Mögliche Forderungen
- Künftige Forderungen
- Forderungen unbestimmten Betrages
- Forderungen wechselnden Betrages
- von (weiteren) Gegenleistungen abhängigen Forderungen
- usw.
Weiterführende Informationen
- Hypothekarobligation auf den Inhaber
- Anleihenstitel mit Grundpfandrecht
- Judikatur
- BGE 108 II 47
- BGE 106 II 263 (betreffend Fahrnispfandrechte)
- Lehre
- Siehe Literaturverzeichnis zur Grundpfandverschreibung
- Links