Das Grundpfandrecht kann folgende Finanzierungen bezwecken:
- Baukredit
- = Kredit zur Baufinanzierung, zwecks Errichtung oder Sanierung von Bauten
- Hypothekarkredit
- = Kreditierung des Fremdfinanzierungsteils einer Immobilie auf Basis einer novierten, verbrieften und durch ein Grundpfandrecht gesicherten Geldforderung
- Betriebskredit (auch: Betriebsmittelkredit)
- = kurzfristiger Kredit an Unternehmen zur Finanzierung des Umlaufvermögens, insbesondere zur Überbrückung der Zeit zwischen Zahlung der Warenlieferung an die Lieferanten (Kreditoren) und Zahlung der verkauften Waren durch die Kunden (Debitoren)