Das Pfandstellenprinzip legt die Rangfolge der beschränkt dinglichen Rechte einschliesslich der subjektiv-dinglichen Rechte fest. Der Rang der dinglichen Sicherheit wird massgeblich bestimmt durch die sog. Alterspriorität.Vorbehältlich vertraglicher Änderung der Reihenfolge gilt das Prinzip „Alt vor Neu“.
Die weiteren Aspekte von Pfandstelle und Rangfolge des Grundpfandrechts sind: