Die Löschung eines Schuldbriefes geschieht wie folgt:
- Papier-Schuldbrief
- Löschungsgrundlagen
- Einlieferung des Titels durch den Gläubiger oder den Pfandeigentümer
- Löschungsbewilligung des Gläubigers
- Grundbuchanmeldung des Pfandeigentümers
- Vollzug
- Löschung des Grundbucheintrags des Papier-Schuldbriefs
- Entwertung des Schuldbriefs und Verwahrung
- Löschungsgrundlagen
- Register-Schuldbrief
- Löschungsgrundlagen
- Löschungsbewilligung des Gläubigers
- Grundbuchanmeldung des Pfandeigentümers
- Vollzug
- Löschung des Grundbucheintrags des Register-Schuldbriefs
- Löschungsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Im Kanton Zürich ist die Löschung eines Grundpfandrechts gebührenfrei.