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Grundpfandrecht

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Rückzahlung

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Rückzahlung bedeutet, dass der Schuldner das Darlehen dem Kreditgeber zurückbezahlt.

Hinsichtlich des Schuldbriefes ergeben sich folgende Optionen:

  • Papier-Schuldbrief
    • Schuldbrief-Herausgabe des ehem. Gläubigers an den Schuldner (bei Namen-Schuldbriefen unter Setzung des Indossaments)
    • Bei Drittpfändern ist zu prüfen, wer den Schuldbrief begab, der Schuldner oder der Pfandeigentümer, und dann zu entscheiden, an wen die Titelrückgabe zu erfolgen hat
  • Register-Schuldbrief
    • Rückübertragung des Register-Schuldbriefes an den Grundeigentümer nach Tilgung der Schuldbriefforderung [vgl. ZGB 853 Ziffer 1]

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