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Grundpfandrecht

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Sicherstellung nur besonderer Forderungen

Rechtsgebiet:
Grundpfandrecht
Stichworte:
Grundpfandrecht (Hypothek)
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Da mit dem Schuldbrief der Verkehrstitel auf ein Grundpfandrecht in Umlauf gesetzt werden soll, dürfen in Bezug auf Bestand von Schuldbrief und Pfandrecht keinerlei Unsicherheiten entstehen:

Regelfall

  • Bedingungen und Gegenleistungsvorbehalte sind beim Schuldbrief unzulässig
  • Nur bestehende Forderungen
    • Für die Sicherung unsicherer, beliebiger oder künftiger Forderungen ist daher die Grundpfandrechtsart der Grundpfandverschreibung zu verwenden
  • Nur eindeutig bestimmte und klare Forderungen
    • Die Sicherung bloss möglicher oder unbestimmter bzw. künftiger Forderungen hat über eine Grundpfandverschreibung zu erfolgen

Ausnahme

 

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